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BGH, 02.07.1953 - III ZR 337/51 |
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 24.10.1919 - III 144/19
Vorbehaltsurteil nach § 302 ZPO.
Auszug aus BGH, 02.07.1953 - III ZR 337/51
Da nicht ausgeschlossen ist, dass die Höhe eines Schadensersatzanspruchs wegen einer unerlaubten Handlung eine andere sein kann als die eines Entschädigungsanspruchs wegen einer Inanspruchnahme, liegt in der Abweisung des einen Klagegrundes eine Beschwer des Klägers, die sein Rechtsmittel zulässig macht (vgl. RGZ 97, 30 mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 15.10.1953 - III ZR 182/52
Umstellung im Grundverfahren
Die Entscheidung darüber, ob ein Entschädigungsbetrag im Verhältnis 10: 1 umzustellen oder ob er als Wertschuld voll anzusetzen ist, ist, worauf der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 2. Juli 1953 (III ZR 337/51) hingewiesen hat, eine Entscheidung über die Höhe des Anspruchs, die nicht in das Grundurteil gehört. - BGH, 07.10.1954 - III ZR 121/53
Verlust nach § 26 Abs. 3 RLG
Ferner auch - entsprechend der Ziff. 2 des in der Berufungsinstanz gestellten Antrags - die Aufwendungen, die nötig sind, den Ersatz für die Heizkörper wieder zu montieren, die, wie noch darzulegen, im Zusammenhang mit dem Holzausbau verschwunden sind und für die die Beklagte Entschädigung zu leisten hat (vgl. hierzu das nicht veröffentlichte Urteil des Senats - III ZR 337/51 - vom 2. Juli 1953). - BGH, 20.12.1956 - III ZR 78/55
Rechtsmittel
Daß frühere von der Besatzungsmacht verfügte Entschädigungsbeschränkungen inzwischen gegenstandslos geworden sind, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 2. Juli 1953 in dem Verfahren III ZR 337/51 ausgeführt, an dem die beklagte Stadt ebenfalls beteiligt war.
- BGH, 03.12.1956 - III ZR 128/55
Rechtsmittel
Der Senat hat sich mit der Entnahme von Baustoffen aus einem Trümmergrundstück, die von einer niedersächsischen Stadt auf die Verordnung des Oberpräsidenten der Provinz Hannover vom 28. September 1945 gestützt worden war, sehen einmal in seinem Urteil III ZR 337/51 vom 2. Juli 1953 befaßt. - BGH, 10.02.1955 - III ZR 154/54
Rechtsmittel
Das ist nicht nur für den engeren Fall der Auslegung eines an sich nicht ganz klaren Urteilsspruches geboten, sondern allgemein, wenn es gilt, den wahren Sinn des Urteilsausspruchs zu ermitteln (so der erkennende Senat im Urteil vom 2. Juli 1953 - III ZR 337/51 - S. 5 und 6 unter Angabe von Belegstellen). - BGH, 25.05.1959 - III ZR 53/58
Rechtsmittel
Bei verschiedenen Klaggründen für denselben Anspruch darf das Gericht zwar nicht durch Teilurteil einzelne Klagegründe abweisen, wohl aber in einem Grundurteil bindend klarstellen, daß der Anspruch nur aus einem einzigen Klaggrund für gerechtfertigt erklärt wird (vgl. Urteil des Senats vom 2. Juli 1953 - III ZR 337/51). - BGH, 15.10.1953 - III ZR 109/52
Rechtsmittel
In dem vorliegenden Grundverfahren ist deshalb eine Entscheidung über die Umstellung überhaupt nicht zulässig, wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts zur Frage der Aufwertung bereits in einer anderen Sache entschieden hat (vgl. Urteil vom 8. Juni 1953 - III ZR 337/51).